UNSERE SPRECHZEITEN:

Montag – Freitag                  10.00 – 12.00 Uhr


Montag, Dienstag                 16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag, Freitag             


sowie nach vorheriger Vereinbarung.


Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung erwünscht. Sollte es
dennoch zu Wartezeiten kommen, beispielsweise durch einen
kurzfristig aufgenommenen Notfall, bitten wir um Ihr Verständnis.

Seit 01.05.2023 gibt es an Wochenenden und Feiertagen einen freiwilligen Notdienst im Landkreis Haßberge.
Außerhalb unserer Praxiszeiten informiert Sie unser Anrufbeantworter über die aktuell diensthabende Tierarztpraxis.

 

OPERATIONEN

In der Regel führen wir geplante Operationen täglich ab 8.00 Uhr
vor der Vormittagssprechstunde durch. Nach der von uns über-
wachten Aufwachphase können die Patienten in den meisten Fällen
bereits in der Nachmittagssprechstunde wieder abgeholt werden.

 

HAUSBESUCHE

In besonderen Fällen können Hausbesuche erfolgen, allerdings ist
unter diesen Umständen eine Untersuchung bzw. Behandlung nur
eingeschränkt möglich. Die Fahrtkosten müssen verrechnet werden.

 

NOTFÄLLE

Auch außerhalb der Sprechzeiten sind wir gegebenenfalls über die Praxis 09521 / 7211 erreichbar. Bitte rufen Sie uns unbedingt an, bevor Sie die Praxis aufsuchen, damit wir die notwendigen Vorbereitungen treffen können.

Falls Sie uns unter dieser Nummer nicht antreffen, können Sie versuchen, uns unter der Mobilfunknummer 0171 / 6713157 zu erreichen. Ansonsten wenden Sie sich bite an eine der umliegenden Tierkliniken.
 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der 4. Verordnung zur Änderung der Tierärzte-Gebührenordnung (GOT) ab dem 14.02.2020 eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 € bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Sprechzeiten berechnet werden muss. Zusätzlich muss aufgrund der Bestimmungen für tierärztliche Leistungen im Notdienst der 2- bis 4-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

 

ZAHLUNGSVERKEHR

Generell sind Behandlungen oder Medikamente in bar oder per EC-Karte zu begleichen. Umfangreiche oder länger dauernde Eingriffe werden spätestens bei deren Abschluss bezahlt, bei Stammkunden ist auch eine Rechnungsstellung möglich.

Unsere Gebühren sind über die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gesetzlich geregelt. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.